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Satzung: Haus & Grund Neustrelitz

Einige Auszüge aus unserer Satzung:

 

1 Name, Zweck und Sitz des Vereins

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2. Der Verein bezweckt unter Ausschluß von Erwerbsinteressen die Wahrung der gemeinschaftlichen Belange des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums. Insbesondere obliegt ihm die Aufklärung und Beratung seiner Mitglieder über Rechte und Pflichten des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums und ihre Unterstützung in der Wahrnehmung ihrer Belange. Zu diesem Zweck kann der Verein geeignete Einrichtungen unterhalten wie z.B. Rechtsberatung, Bauberatung, Steuerberatung und ähnliches. Der Verein ist parteipolitisch nicht gebunden.

3. Der Verein setzt sich dafür ein, daß enteignetes Grundvermögen in seinem Wirkungsbereich grundsätzlich den ehemaligen Eigentümern oder ihren Erben zurückgegeben wird. Damit versteht er sich auch als Interssenvertreter aller ehemaligen privaten Grundeigentümer, die durch Nötigung bzw. Zwangsverschuldung zum Eigentumsverzicht gezwungen wurden.

2 Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können natürliche und wirtschaftliche Personen werden, die über Haus- Wohnungs- und Grundeigentum oder ein sonstiges dingliches Recht verfügen oder eines dieser Rechte anstreben und die sich die Förderung der im § 1 genannten Aufgaben zum Ziel gesetzt haben und die bereit sind, diese Ziele ideell und materiell zu unterstützen. Gleiches gilt auch für Verwalter von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum.

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3 Rechte

1. Die Mitglieder sind berechtigt:
a) an den Versammlungen des Vereins teilzunehmen und bei den erforderlichen Abstimmungen ihre Stimme abzugeben.
b) die Einrichtungen des Vereins, dessen Rat und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
c) Das Fachorgan, das für die Mitglieder herausgegeben wird, zu beziehen.

2. Die Mitglieder erkennen durch ihren Beitritt die Bestimmungen dieser Satzung an. Sie sind verpflichtet, die gemeinsamen Belange des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereins wahrzunehmen und den Verein bei Durchführung seiner Aufgaben in jeder Weise zu unterstützen.

4 Pflichten der Mitglieder

Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein von den Mitgliedern Beiträge, deren Höhe auf Vorschlag des Vorstandes die Mitgliederversammlung betimmt. Die Beiträge sind jährlich im voraus, spätestens bis zum 31. Januar eines jeden Jahres zu entrichten.

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Beitragstabelle

in der auf der Mitgliederversammlung am 11.11.1992 beschlossenen Fassung und Änderung vom 15.03.2001

gültig ab 01.01.2002

Beitragskategorie - Jahresbeitrag

1-3 Wohneinheiten: 35,00

4-6 Wohneinheiten: 55,00

7-20 Wohneinheiten: 80,00

sowie Vermietung an Gewerbe usw.

über 20 Wohn/Gewerbeeinheiten: 155,00

 

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